75 Jahre WAGO - Familienfest MI/PPH

Teilnahmebedingungen

75 Jahre WAGO – Das Familienfest

am 22.08.2026 in Sondershausen und am 12.09.2026 in Minden

Wir feiern gemeinsam 75 Jahre geprägt von Teamgeist und Engagement. 2026 ist ein ganz besonderes Jahr: WAGO wird 75 Jahre alt!



1. Veranstalter und Geltungsbereich

(1) Veranstalter des „75 Jahre WAGO – Das Familienfest“ am 22.08.2026 in Sondershausen und am 12.09.2026 in Minden (nachfolgend „Veranstaltungen“) ist die WAGO GmbH & Co. KG, Hansastraße 27, 32423 Minden („WAGO“).

(2) Die Veranstaltung gliedert sich in die folgenden drei Einzelveranstaltungen auf:

· Familientag in Sondershausen am 22.08.2026

· Familientag in Minden am 12.09.2026 zwischen 09.30 Uhr und 13.30 Uhr für 5000 Personen

· Familientag in Minden am 12.09.2026 zwischen 14.30 Uhr und 18.30 Uhr für 5000 Personen

(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Anmeldung und die Teilnahme an den Veranstaltungen. Mit der Anmeldung und/oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen unabhängig davon, ob mit dem Veranstalter oder einem mit ihm nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis besteht, verbindlich an.



2. Teilnahmeberechtigung, Auswahl der Veranstaltung und Anmeldung

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die von WAGO eingeladene, sowie die unter (2) genannten Personen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

(2) Die Teilnahme setzt eine vorherige Anmeldung über die von WAGO bereitgestellten Kanäle voraus. Die Anmeldung wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch WAGO wirksam.

(3) Jede von WAGO eingeladene Person kann bei der Anmeldung bis zum 29.05.2026 bis zu drei weitere Personen aus seinem persönlichen, außerbetrieblichen Umfeld benennen, welche nach entsprechender Bestätigung durch WAGO ebenfalls an einer der Einzelveranstaltung teilnehmen können. Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden hierbei nicht gezählt, müssen jedoch angemeldet werden. Auf die benannten Personen finden diese Teilnamebedingungen ebenfalls Anwendung.

(4) Bei der Anmeldung ist eine der unter Ziff. 1 (2) aufgeführten Einzelveranstaltung verbindlich auszuwählen, wobei das Familienfest in Sondershausen am 22.08.2026 den Betriebsangehörigen von WAGO am Standort in Sondershausen vorbehalten bleibt. Gleichzeitig sind diese Betriebsangehörigen aus Sondershausen bei der Auswahl auf das Familienfest in Sondershausen am 22.08.2026 beschränkt.

(4) WAGO ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen. Da die Einzelveranstaltungen in Minden auf jeweils 4.500 Personen beschränkt sind, ist WAGO darüber hinaus berechtigt, Anmeldungen für diese Einzelveranstaltungen auf die jeweils andere Einzelveranstaltung in Minden nach entsprechender Mitteilung umzumelden.



3. Charakter der Veranstaltung, Aktivitäten und Verpflegung

(1) Die Veranstaltung ist eine Jubiläumsveranstaltung mit Familienfestcharakter (Musik, Rahmenprogramm, Rundgänge, Verpflegung, Aktivierungen).

(2) Die Teilnahme ist kostenfrei. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Programmpunkte, Künstler, Leistungen oder Sachleistungen.

(3) Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(4) Die Veranstaltung und die angebotenen Aktivitäten sind kostenlos, sofern nicht nachfolgend anders geregelt.

(5) Jeder Teilnehmer erhält einen Voucher für eine Speise und zwei Voucher für jeweils ein Getränk. Diese können entsprechend auf den Veranstaltungen eingelöst werden. Die Voucher sind nicht übertragbar. Weitere Voucher können vor Ort entgeltlich erworben werden.



4. Hausrecht und Sicherheitsbestimmungen

(1) WAGO übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Den Weisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und beauftragter Dritter ist Folge zu leisten.

(2) WAGO ist berechtigt, Teilnehmenden den Zutritt zu verweigern oder sie vom Gelände zu verweisen, wenn:

  • Sicherheitsbedenken bestehen,

  • gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird,

  • gegen Anweisungen vor Ort verstoßen wird,

  • andere Teilnehmende gefährdet, belästigt oder erheblich beeinträchtigt werden.

(3) Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Waffen, Pyrotechnik, Drogen oder sonstiger verbotener Gegenstände ist untersagt. Gleiches gilt für das Mitführen und oder Nutzen von Drohnen.

(4) Offensiv diskriminierendes, beleidigendes, extremistisches oder gewaltverherrlichendes Verhalten wird nicht toleriert und führt zum sofortigen Ausschluss.



5. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

(1) Alle Teilnehmenden haben sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Rechte Dritter zu achten.

(3) Den jeweils geltenden behördlichen Anordnungen sowie betrieblichen Sicherheits- und Arbeitsschutzregelungen ist Folge zu leisten.

(4) Auf dem Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit. In bestimmten Bereichen und für bestimmte Veranstaltungen gelten besondere Regelungen, die jeweils vor Ort bekannt gegeben werden und denen unbedingt Folge zu leisten ist.

(5) Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei WAGO. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WAGO entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.



6. Sonderregelungen für Führungen / Wahrung von Betriebsgeheimnissen

(1) Der Teilnehmer erkennt an, dass Betriebsgeheimnisse für WAGO fundamental bedeutend für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich dazu, diese Betriebsgeheimnisse, sofern er während der Veranstaltung Kenntnis von diesen erlangt, zu wahren und insbesondere nicht weiterzugeben oder anderen zugänglich zu machen.

(2) WAGO wird insbesondere bei den angebotenen Führungen gesondert auf sensible Bereiche und Tatsachen aufmerksam machen und entsprechende Vorgaben erteilen, zu deren Einhaltung der Teilnehmer verpflichtet ist. Diese Vorgaben erstrecken sich vor allem auf das Verbot von Video- und/oder Filmaufnahmen und die Verpflichtung bestimmte Bereiche nicht zu betreten.

(3) WAGO weist darauf hin, dass bei Verstößen, insbesondere gegen die Regelungen dieser Ziff. 6, von der arbeitsrechtlichen Möglichkeit der Abmahnung gebrauch gemacht werden wird, sofern und soweit dies gesetzlich möglich ist.

(4) Die Regelungen dieser Ziff. 6 gehen sämtlichen weiteren Regelungen dieser Teilnahmebedingungen vor.



7. Haftung

(1) WAGO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von WAGO auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Haftungsprivilegierungen, insbesondere bei unentgeltlichen Veranstaltungen, bleiben unberührt.

(4) WAGO übernimmt keine Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von WAGO.



8. Absage, Abbruch und höhere Gewalt

(1) WAGO behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Sicherheitsrisiken) abzusagen, zu unterbrechen oder abzubrechen.

(2) In diesen Fällen bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen (z. B. Anreise- oder Übernachtungskosten).



9. Foto- und Filmaufnahmen

(1) Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, auf denen Teilnehmende erkennbar sein können.

(2) Diese Aufnahmen dürfen durch WAGO sowie mit WAGO verbundene Unternehmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für interne und externe Kommunikations- und Dokumentationszwecke genutzt werden, insbesondere:

  • Websites

  • Social-Media-Kanäle

  • Print- und Online-Publikationen

  • interne Kommunikation

(3) Teilnehmende erklären sich mit Betreten des Veranstaltungsgeländes mit dieser Nutzung einverstanden. Gesetzliche Betroffenenrechte bleiben unberührt.



10. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet.

(2) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von WAGO, abrufbar unter:
www.wago.com/de/datenschutz



11. Änderungen der Teilnahmebedingungen

WAGO behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden den Teilnehmenden in geeigneter Weise bekanntgegeben.



12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.